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Das GebäudeEnergieGesetz (GEG) kommt - seien Sie gerüstet Newsletter vom 17.01.2019leider scheitern rund 88% aller Neujahrsvorsätze an der Umsetzung. Das liegt häufig daran, dass unser Gehirn mit „schlagartigen“ Veränderungen nicht umgehen kann. Von einer plötzlichen Veränderung kann man bei der Einführung des GebäudeEnergieGesetz (GEG) jedoch nicht sprechen. Das Vorhaben - die bisher bestehenden Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - zusammenzuführen, wurde bereits 2017 gestartet. Nachdem der Referentenentwurf zunächst nicht durch das Kabinett ging, ist es nun amtlich: das GEG kommt in 2019!
Doch was haben Ihre persönlichen Neujahrsvorsätze mit der Einführung des GEG zu tun? Ganz einfach: Lassen Sie sich nicht überrumpeln, sondern informieren Sie sich bereits frühzeitig über die Änderungen, die das GEG mit sich bringt. Dadurch können Sie gelassen und stressfrei ins neue Jahr blicken.
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GEG - alle Termine deutschlandweit im Überblick 04.02.2019 in Donaueschingen |
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